Eigentümer Briefing · KW 31
Was Eigentümer & Verkäufer diese Woche wissen sollten
Seit dieser Woche gilt ein neues Heizungsrecht. Gleichzeitig verbessern sich Fördermöglichkeiten für Familien, während neue Markt- und Zinsdaten zeigen, worauf es beim Verkauf jetzt besonders ankommt. Wir ordnen die vier wichtigsten Entwicklungen kompakt für Sie ein.
Gesetzgebung
Gebäudemodernisierungsgesetz gilt: mehr Wahlfreiheit beim Heizungstausch
Seit dem 29. Juli 2026 gelten die wesentlichen Regeln des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes. Die bisher einheitliche Vorgabe von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie entfällt. Eigentümer können wieder zwischen Wärmepumpe, Fernwärme, Hybrid-, Biomasse-, Gas- oder Ölheizung wählen. Fossile Brennstoffe müssen jedoch schrittweise klimafreundlicher werden; ab 2045 sollen sie vollständig klimaneutral sein.
Was das für Sie heißt: Die technische Wahl wird freier, die Wirtschaftlichkeit bleibt entscheidend. Vor einem Verkauf oder Heizungstausch sollten Investitionskosten, künftige Brennstoffkosten und die Wirkung auf den Marktwert gemeinsam betrachtet werden.
Quelle: Bundesregierung, 29.07.2026
Förderung
„Jung kauft Alt“: KfW erhöht Kreditbeträge ab 3. August deutlich
Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind können beim Kauf einer selbst genutzten Bestandsimmobilie der Energieklasse F, G oder H künftig höhere Förderkredite erhalten: bis zu 140.000 Euro bei einem Kind, 160.000 Euro bei zwei und 180.000 Euro bei drei oder mehr Kindern. Die Sanierung muss innerhalb von 54 Monaten erfolgen und ist nun auch über mehrere Einzelmaßnahmen möglich.
Was das für Sie heißt: Energetisch schwächere Häuser werden für förderberechtigte Familien besser finanzierbar. Beim Verkauf sollten Energieausweis und realistische Sanierungsoptionen deshalb früh bereitliegen.
Quelle: KfW, 30.07.2026
Finanzierung
Bauzinsen: zehn Jahre ab rund 3,7 Prozent, lange Bindungen über 4 Prozent
Zum 1. August nennt Dr. Klein für ein Beispiel mit 350.000 Euro Darlehen einen effektiven Topzins von 3,71 Prozent bei zehn Jahren. Bei 20 Jahren werden 4,09 Prozent, bei 30 Jahren 4,33 Prozent ausgewiesen. Individuelle Angebote hängen unter anderem von Eigenkapital, Beleihung, Bonität und Objekt ab.
Was das für Sie heißt: Käufer kalkulieren genauer und achten stärker auf den Gesamtaufwand. Ein marktgerechter Angebotspreis und vollständige Unterlagen helfen, unnötige Finanzierungsvorbehalte und lange Vermarktungszeiten zu vermeiden.
Quelle: Dr. Klein, Stand 01.08.2026
Markt
Kaufpreise geben leicht nach – Bayern unter Vorjahresniveau
Die bundesweiten Kaufpreise für Wohneigentum sanken im zweiten Quartal gegenüber dem Vorquartal um 1,1 Prozent. Eigentumswohnungen gaben um 1,5 Prozent, Einfamilienhäuser um 0,7 Prozent nach. Im Jahresvergleich lag Bayern 2,1 Prozent niedriger. Die Auswertung basiert auf bereinigten Angebotsdaten; regionale Teilmärkte können deutlich abweichen.
Was das für Sie heißt: Pauschale Preissteigerungen lassen sich derzeit nicht unterstellen. Für Verkäufer wird eine aktuelle, lokal begründete Bewertung wichtiger als die Orientierung an alten Angebotspreisen.
Quelle: Fahrländer Partner, 23.07.2026
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