Ratgeber · Erben & Immobilien · Region Hof · Lesezeit ca. 7 Minuten · Stand 06/2026

Ratgeber für Erben 2026

Immobilie geerbt: Erbschaftsteuer, Freibeträge und Ihre Optionen

Eine geerbte Immobilie ist oft mit Emotionen verbunden – und mit vielen Fragen: Wird Erbschaftsteuer fällig? Wie hoch sind die Freibeträge? Und sollte man das Haus behalten, vermieten oder verkaufen? Wir geben einen verständlichen Überblick für Erbinnen und Erben in der Region Hof – mit den aktuellen Freibeträgen, Steuersätzen und den wichtigsten Entscheidungshilfen.

500.000 €Freibetrag für Ehepartner
400.000 €Freibetrag pro Kind
200.000 €Freibetrag für Enkel
7–30 %Steuersatz in Steuerklasse I

Freibeträge: Wie viel bleibt steuerfrei?

Erbschaftsteuer fällt nur auf den Teil des Erbes an, der den persönlichen Freibetrag übersteigt. Diese Freibeträge nach § 16 ErbStG hängen vom Verwandtschaftsverhältnis ab und sind 2026 unverändert geblieben. Je enger die Verwandtschaft, desto höher der Freibetrag:

VerwandtschaftFreibetragSteuerklasse
Ehepartner / eingetr. Lebenspartner500.000 €I
Kinder / Stiefkinder (je Elternteil)400.000 €I
Enkel (Elternteil verstorben)400.000 €I
Enkel200.000 €I
Eltern / Großeltern (im Erbfall)100.000 €I
Geschwister, Nichten/Neffen20.000 €II
Nicht verwandte Personen20.000 €III

Wichtig: Der Freibetrag gilt pro Erbfall und kann alle zehn Jahre erneut genutzt werden – das eröffnet bei vorausschauender Planung (z. B. Schenkungen zu Lebzeiten) Gestaltungsspielraum. Ehepartner erhalten zusätzlich einen Versorgungsfreibetrag von bis zu 256.000 € (§ 17 ErbStG).

Steuersätze: Was zahlt man auf den Rest?

Übersteigt der Wert des Erbes den Freibetrag, wird der überschießende Betrag besteuert. In Steuerklasse I (Ehepartner, Kinder, Enkel) gelten gestaffelte Sätze von 7 % bis 30 % nach § 19 ErbStG:

Steuerpflichtiger Erwerb bis …Steuersatz (Klasse I)
75.000 €7 %
300.000 €11 %
600.000 €15 %
6.000.000 €19 %

Eine Besonderheit des deutschen Rechts: Es gilt der Vollbetragstarif, nicht der Stufentarif. Der jeweilige Satz wird also auf den gesamten steuerpflichtigen Erwerb angewendet, sobald eine Wertgrenze überschritten ist. Für Härtefälle direkt an der Grenze sorgt der Härteausgleich nach § 19 Abs. 3 ErbStG dafür, dass ein knappes Überschreiten nicht unverhältnismäßig teuer wird.

Das selbst genutzte Familienheim kann steuerfrei bleiben

Ein besonderes Privileg gilt für das Familienheim (§ 13 ErbStG): Erbt der Ehepartner die selbst genutzte Wohnimmobilie und bewohnt sie mindestens zehn Jahre weiter, bleibt sie komplett steuerfrei – ohne Größenbegrenzung. Auch Kinder können das Familienheim steuerfrei erben, sofern sie unverzüglich selbst einziehen und es zehn Jahre bewohnen – hier allerdings begrenzt auf 200 m² Wohnfläche (darüber anteilig). Wird die Selbstnutzung vorzeitig aufgegeben, entfällt die Befreiung rückwirkend.

Rechenbeispiele für die Region Hof

Gerade in der Region Hof liegt der Wert vieler Ein- und Zweifamilienhäuser unter den hohen Freibeträgen für nahe Angehörige. Die folgenden Beispiele zeigen, wie sich das auswirkt (vereinfachte Beispielrechnungen, Steuerklasse I):

FallWert des ErbesFreibetragSteuerpflichtigErbschaftsteuer
Kind erbt Einfamilienhaus380.000 €400.000 €0 €0 €
Kind erbt Haus + Vermögen500.000 €400.000 €100.000 €11.000 €
Kind erbt größeres Vermögen600.000 €400.000 €200.000 €22.000 €
Ehepartner erbt Haus + Vermögen700.000 €500.000 €200.000 €22.000 €

Das erste Beispiel zeigt: Erbt ein Kind ein typisches Einfamilienhaus im Wert von 380.000 €, bleibt der Erwerb dank des Freibetrags von 400.000 € komplett steuerfrei. Erst darüber – oder bei entfernteren Verwandten mit niedrigem Freibetrag – wird es relevant.

Warum die richtige Bewertung bares Geld wert ist

Für die Erbschaftsteuer setzt das Finanzamt einen Wert für die Immobilie an – meist über ein pauschales Verfahren. Dieser Wert liegt nicht selten über dem tatsächlich erzielbaren Marktwert. Da die Steuer auf diesen Wert berechnet wird, kann ein zu hoch angesetzter Wert unnötig Steuer kosten.

Eine realistische, marktgerechte Einschätzung des tatsächlichen Werts ist deshalb ein wichtiger erster Schritt – sowohl als Grundlage für ein mögliches qualifiziertes Gutachten gegenüber dem Finanzamt als auch als Entscheidungshilfe für die Frage: behalten, vermieten oder verkaufen?

Behalten, vermieten oder verkaufen?

  • Selbst nutzen: Wer einzieht, kann beim Familienheim von der Steuerbefreiung profitieren – muss aber die 10-Jahres-Frist beachten.
  • Vermieten: Eine geerbte Immobilie kann als Kapitalanlage stabile Mieteinnahmen bringen. Wichtig sind ein realistischer Blick auf Zustand, Sanierungsbedarf und erzielbare Miete.
  • Verkaufen: Oft die pragmatischste Lösung, besonders bei Erbengemeinschaften. Hinweis: Wurde die Immobilie vom Erblasser nicht selbst genutzt und liegt der Anschaffungszeitpunkt weniger als zehn Jahre zurück, kann beim Verkauf zusätzlich Spekulationssteuer anfallen – das sollte vorab geprüft werden.
  • Erbengemeinschaft klären: Erben mehrere Personen gemeinsam, sind klare Absprachen entscheidend. Eine neutrale Wertermittlung schafft hier eine faire Diskussionsgrundlage.

Sie haben eine Immobilie in der Region Hof geerbt?

Bevor Sie entscheiden, sollten Sie wissen, was die Immobilie wirklich wert ist. Wir ermitteln den realistischen Marktwert – kostenlos, unverbindlich und auf Basis echter regionaler Daten. Ideal als Grundlage für Steuer, Erbengemeinschaft oder Verkauf.

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Häufige Fragen zur geerbten Immobilie

Muss ich für ein geerbtes Haus immer Erbschaftsteuer zahlen?

Nein. Erbschaftsteuer fällt nur an, wenn der Wert des Erbes Ihren persönlichen Freibetrag übersteigt. Für Kinder liegt dieser bei 400.000 €, für Ehepartner bei 500.000 €. Viele Ein- und Zweifamilienhäuser in der Region Hof liegen darunter.

Bleibt das Elternhaus steuerfrei, wenn ich einziehe?

Als Kind können Sie das selbst genutzte Familienheim steuerfrei erben, wenn Sie unverzüglich einziehen und mindestens zehn Jahre dort wohnen bleiben – steuerfrei bis 200 m² Wohnfläche. Ehepartner sind ohne Größengrenze begünstigt. Bei vorzeitigem Auszug entfällt die Befreiung rückwirkend.

Wie wird der Wert der geerbten Immobilie bestimmt?

Das Finanzamt setzt einen Wert über ein pauschales Verfahren an, der oft über dem echten Marktwert liegt. Mit einer fundierten Wertermittlung – und ggf. einem qualifizierten Gutachten – lässt sich ein realistischerer, niedrigerer Wert nachweisen und damit unter Umständen Steuer sparen.

Fällt beim Verkauf einer geerbten Immobilie Steuer an?

Möglicherweise. Wenn der Erblasser die Immobilie nicht selbst bewohnt hat und sie innerhalb von zehn Jahren nach dessen Anschaffung verkauft wird, kann Spekulationssteuer anfallen. Bei selbst genutzten Immobilien gilt das in der Regel nicht. Lassen Sie das im Einzelfall steuerlich prüfen.

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Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Anlageberatung dar. Die genannten Freibeträge, Steuersätze und Beispielrechnungen wurden sorgfältig recherchiert, beruhen jedoch auf externen Quellen und gesetzlichen Regelungen, die sich ändern können, und gelten vereinfacht. Der konkrete Einzelfall kann erheblich abweichen. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben übernehmen wir keine Gewähr und keinerlei Haftung. Für eine verbindliche Beurteilung Ihres Erbfalls wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater.

Quellen: Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) – Freibeträge § 16, Steuerklassen § 15, Steuersätze § 19, Familienheim § 13, Versorgungsfreibetrag § 17; öffentlich verfügbare Fachübersichten von anwalt.de, Steuerberater-Fachbeiträgen und Sachverständigen-Ratgebern (Stand 2026). Beispielrechnungen sind vereinfachte Orientierungswerte. Stand der Recherche: Juni 2026.