Restnutzungsdauer berechnen: nach dem Modell der ImmoWertV
Wie lange ist Ihr Gebäude noch wirtschaftlich nutzbar? Geben Sie Gebäudeart, Baujahr und Modernisierungen an – der Rechner ermittelt die Restnutzungsdauer nach dem Modell der Immobilienwertermittlungsverordnung. Unverbindlich, als erste Orientierung.
Restnutzungsdauer Ihres Gebäudes berechnen
In drei Schritten zum Ergebnis: erst das Gebäude, dann die Modernisierungen, dann Ihr Ergebnis.
Wie geht es weiter?
Nutzen Sie Ihr Ergebnis für den nächsten Schritt.
Ergebnis per E-Mail
Restnutzungsdauer, Modernisierungspunkte und Rechenweg übersichtlich in Ihrem Postfach. Es reicht Ihre E-Mail-Adresse.
Was ist Ihre Immobilie wert?
Die Restnutzungsdauer ist ein Baustein der Bewertung. Wir ermitteln den Wert Ihrer Immobilie.
Immobilie bewerten lassenPersönliche Beratung
Wir gehen Ihr Ergebnis gemeinsam durch – ob Verkauf, Vermietung oder Modernisierung.
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So setzt sich das Ergebnis zusammen
Die Restnutzungsdauer hängt von der Gebäudeart, dem Alter des Gebäudes und den Modernisierungen ab.
Gesamtnutzungsdauer
Ausgangspunkt ist die Gesamtnutzungsdauer nach Anlage 1 der ImmoWertV. Für Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser und Wohnhäuser mit Mischnutzung sind das jeweils 80 Jahre.
Modernisierungen
Modernisierungen werden nach Anlage 2 der ImmoWertV mit bis zu 20 Punkten bewertet. Je länger eine Maßnahme zurückliegt, desto weniger zählt sie. Nach einer Kernsanierung kann das Jahr der Sanierung als Baujahr gelten – das prüft ein Sachverständiger im Einzelfall.
Ergebnis und Abschreibung
Aus Gesamtnutzungsdauer, Alter und Modernisierungspunkten ergibt sich die Restnutzungsdauer. Für vermietete Immobilien stellt der Rechner die Abschreibung (AfA) gegenüber. Für den Wert Ihrer Immobilie hilft die Immobilienbewertung.
Fragen zur Restnutzungsdauer
Was ist die Restnutzungsdauer?
Die Restnutzungsdauer gibt an, wie viele Jahre ein Gebäude bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Sie ist ein Baustein der Immobilienbewertung.
Wie berechnet der Rechner die Restnutzungsdauer?
Der Rechner nutzt das Modell der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Ausgangspunkt sind die Gesamtnutzungsdauer der Gebäudeart und das Alter des Gebäudes. Modernisierungen fließen über ein Punktemodell ein.
Welche Gesamtnutzungsdauer wird angesetzt?
Nach Anlage 1 der ImmoWertV gelten für Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser und Wohnhäuser mit Mischnutzung jeweils 80 Jahre.
Wie wirken sich Modernisierungen aus?
Modernisierungen werden nach Anlage 2 der ImmoWertV mit Punkten bewertet, insgesamt bis zu 20 Punkte. Dacherneuerung und Wärmedämmung der Außenwände zählen bis zu 4 Punkte, Fenster, Leitungen, Heizung, Bäder, Innenausbau und Grundriss bis zu 2 Punkte. Je länger eine Maßnahme zurückliegt, desto weniger zählt sie.
Was gilt nach einer Kernsanierung?
Nach einer Kernsanierung kann laut ImmoWertV das Jahr der Sanierung als Baujahr gelten. Ob das zutrifft, prüft ein Sachverständiger im Einzelfall.
Wofür brauche ich die Restnutzungsdauer als Vermieter?
Bei vermieteten Immobilien hängt die Abschreibung (AfA) mit der Nutzungsdauer zusammen. Der Rechner stellt das Ergebnis der Abschreibung gegenüber, auf Wunsch auch in Euro. Ob sich daraus steuerlich etwas ergibt, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.
Ist das Ergebnis verbindlich?
Nein. Die Berechnung ist eine unverbindliche Ersteinschätzung auf Basis Ihrer Angaben. Sie ersetzt kein Gutachten eines Sachverständigen und keine steuerliche Beratung.
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