Restnutzungsdauer-Rechner

Restnutzungsdauer berechnen: nach dem Modell der ImmoWertV

Wie lange ist Ihr Gebäude noch wirtschaftlich nutzbar? Geben Sie Gebäudeart, Baujahr und Modernisierungen an – der Rechner ermittelt die Restnutzungsdauer nach dem Modell der Immobilienwertermittlungsverordnung. Unverbindlich, als erste Orientierung.

Kostenlos nutzbarOhne Registrierung, Ergebnis sofort auf dem Bildschirm.
Modell der ImmoWertVGesamtnutzungsdauer und Modernisierungspunkte nach Verordnung.
Acht BereicheVon Dach und Fassade bis Bad und Grundriss.
Ergebnis per E-MailMit Modernisierungspunkten und Rechenweg.
Rechner

Restnutzungsdauer Ihres Gebäudes berechnen

In drei Schritten zum Ergebnis: erst das Gebäude, dann die Modernisierungen, dann Ihr Ergebnis.

1. Ihr Gebäude

Wie lange ist Ihr Gebäude noch wirtschaftlich nutzbar? Der Rechner nutzt das Modell der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).

Wofür rechnen Sie? *

Zweck

Gebäude

Nach einer Kernsanierung kann laut ImmoWertV das Jahr der Sanierung als Baujahr gelten. Das prüft ein Sachverständiger im Einzelfall.

Einordnung

So setzt sich das Ergebnis zusammen

Die Restnutzungsdauer hängt von der Gebäudeart, dem Alter des Gebäudes und den Modernisierungen ab.

Gesamtnutzungsdauer

Ausgangspunkt ist die Gesamtnutzungsdauer nach Anlage 1 der ImmoWertV. Für Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser und Wohnhäuser mit Mischnutzung sind das jeweils 80 Jahre.

Modernisierungen

Modernisierungen werden nach Anlage 2 der ImmoWertV mit bis zu 20 Punkten bewertet. Je länger eine Maßnahme zurückliegt, desto weniger zählt sie. Nach einer Kernsanierung kann das Jahr der Sanierung als Baujahr gelten – das prüft ein Sachverständiger im Einzelfall.

Ergebnis und Abschreibung

Aus Gesamtnutzungsdauer, Alter und Modernisierungspunkten ergibt sich die Restnutzungsdauer. Für vermietete Immobilien stellt der Rechner die Abschreibung (AfA) gegenüber. Für den Wert Ihrer Immobilie hilft die Immobilienbewertung.

Häufige Fragen

Fragen zur Restnutzungsdauer

Was ist die Restnutzungsdauer?

Die Restnutzungsdauer gibt an, wie viele Jahre ein Gebäude bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Sie ist ein Baustein der Immobilienbewertung.

Wie berechnet der Rechner die Restnutzungsdauer?

Der Rechner nutzt das Modell der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Ausgangspunkt sind die Gesamtnutzungsdauer der Gebäudeart und das Alter des Gebäudes. Modernisierungen fließen über ein Punktemodell ein.

Welche Gesamtnutzungsdauer wird angesetzt?

Nach Anlage 1 der ImmoWertV gelten für Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser und Wohnhäuser mit Mischnutzung jeweils 80 Jahre.

Wie wirken sich Modernisierungen aus?

Modernisierungen werden nach Anlage 2 der ImmoWertV mit Punkten bewertet, insgesamt bis zu 20 Punkte. Dacherneuerung und Wärmedämmung der Außenwände zählen bis zu 4 Punkte, Fenster, Leitungen, Heizung, Bäder, Innenausbau und Grundriss bis zu 2 Punkte. Je länger eine Maßnahme zurückliegt, desto weniger zählt sie.

Was gilt nach einer Kernsanierung?

Nach einer Kernsanierung kann laut ImmoWertV das Jahr der Sanierung als Baujahr gelten. Ob das zutrifft, prüft ein Sachverständiger im Einzelfall.

Wofür brauche ich die Restnutzungsdauer als Vermieter?

Bei vermieteten Immobilien hängt die Abschreibung (AfA) mit der Nutzungsdauer zusammen. Der Rechner stellt das Ergebnis der Abschreibung gegenüber, auf Wunsch auch in Euro. Ob sich daraus steuerlich etwas ergibt, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.

Ist das Ergebnis verbindlich?

Nein. Die Berechnung ist eine unverbindliche Ersteinschätzung auf Basis Ihrer Angaben. Sie ersetzt kein Gutachten eines Sachverständigen und keine steuerliche Beratung.

Kundenerfahrungen

Bewertungen und Auszeichnungen von vub makler

Externe Bewertungsprofile helfen Interessenten und Eigentümern bei der ersten Einordnung.

Kontakt

Sie möchten Ihr Ergebnis persönlich besprechen?

Nutzen Sie direkt im Rechner „Beratung anfragen“ oder rufen Sie uns an. Wir gehen Ihr Ergebnis gemeinsam durch – ob Verkauf, Vermietung oder Modernisierung.

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